Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt und deutscher Staatsbürger werden möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Jena haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung beim Standesamt Jena.
Unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Antragstellung müssen Sie für die tatsächliche Einbürgerung die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- Sie besitzen ein unbefristetes oder auf Dauer ausgelegtes Aufenthaltsrecht. Das trifft auch zu, wenn Sie Familienangehöriger oder Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Bürgers des EWR sowie der Schweiz oder der Türkei sind.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse im Sprachniveau B1 oder höher.
- Sie kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Jedes Verhalten, das in Widerspruch zum Grundgesetz steht, macht die Einbürgerung unmöglich. Dazu gehört jede Form der Menschenverachtung oder die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Auch eine Mehr-Ehe macht die Einbürgerung unmöglich.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen eigenständig und ohne Sozialleistungen (SGB II und XII) bestreiten.
- Sie verfügen über eine ausreichende Wohnung für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie wurden nicht wegen Straftaten verurteilt.
- Es liegt kein sonstiger Ausweisungsgrund vor.
Für einige Voraussetzungen gibt es Ausnahmeregeln, die in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation angewendet werden können.
Zeitpunkt der Einbürgerung
Generell können Sie eine Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragen. Sie können Ihren Antrag bereits nach 3 Jahren stellen, wenn Sie besonders erfolgreiche Integrationsleistungen nachweisen.
In Deutschland geborene Kinder
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitrechts entfällt die Optionsregelung zum 27.06.2024.
Einbürgerungstest
Mit dem Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nach. Von 300 möglichen Fragen werden 33 Fragen für Sie ausgewählt, von denen Sie mindestens 17 innerhalb einer Stunde richtig beantworten müssen.
Sie können den Test wiederholen. Zur Vorbereitung auf den Test werden freiwillige Kurse angeboten.