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Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt und deutscher Staatsbürger werden möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Jena haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung beim Standesamt Jena.

Unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Antragstellung müssen Sie für die tatsächliche Einbürgerung die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  1. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das trifft zu, wenn Sie über eine Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verfügen oder wenn Sie Familienangehöriger oder Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Bürgers des EWR sowie der Schweiz oder der Türkei sind. Das trifft auch zu, wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht von der Anrechnung der Aufenthaltszeiten per Gesetz ausgeschlossen ist.
  2. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse im Sprachniveau B1 oder höher.
  3. Sie kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  4. Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Jede Handlung, die Ausdruck einer Form von Menschenverachtung ist, schließt die Einbürgerung aus. Gleiches gilt für jedes Verhalten, das im Widerspruch zum Grundgesetz steht, z. B. die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine Mehr-Ehe ist ein weiterer Ausschlussgrund.
  5. Sie können den Lebensunterhalt für sich und unterhaltspflichtige Angehörige eigenständig und ohne Ansoruch auf Sozialleistungen (SGB II und XII) bestreiten.
  6. Sie verfügen über eine ausreichende Wohnung für sich und Ihre Familienangehörigen.
  7. Sie wurden nicht wegen Straftaten verurteilt.
  8. Es liegt kein sonstiger Ausweisungsgrund vor.

Für einige Voraussetzungen gibt es Ausnahmeregeln, die in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation angewendet werden können. Das trifft z. B. auf Gastarbeiter, die vor 1974 in die Bundesrepublik eingereist sind sowie Vertragsarbeiter, die vor 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, zu.

Generell können Sie eine Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragen. Sie können bereits nach 3 Jahren einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie besonders gute Integrationsleistungen nachweisen.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist seit 27.06.2024 Mehrstaatigkeit in Deutschland zugelassen. Sie müssen Ihre Staatsangehörigkeit also nicht aufgeben, um eingebürgert zu werden.

Mit dem Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nach.

Sie können den Test wiederholen. Zur Vorbereitung auf den Test werden freiwillige Kurse angeboten.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Die Optionsregelung entfällt seit 27.06.2024