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Reisen und Umzug in andere Länder

Von einer Reise in Ihr Herkunftsland ist generell dringend abzuraten, weil Deutschland in diesem Fall davon ausgehen wird, dass aktuell kein Grund für Asyl vorliegt und ein Widerrufverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann. Sie gefährden damit Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Mit Ihrer Anerkennung dürfen Sie innerhalb Deutschlands frei reisen. Wenn Sie über ein gültiges Reisedokument oder im Bedarfsfall über ein Visum verfügen, dürfen Sie sich an 90 von 180 Tagen innerhalb anderer EU-Länder und in anderen Drittstaaten aufhalten, wenn Sie dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen wollen, muss dieses Ihren Umzugswunsch im Einzelfall prüfen und wird unter besonderen Bedingungen, etwa bei Eheschließung, zustimmen.

Wenn Sie in andere Drittstaaten reisen oder gar umziehen wollen, sollten Sie sich umfassend über die jeweiligen Bestimmungen informieren, bspw. bei Botschaften, Konsulaten, Ausländerbehörden, Rechtsanwälten oder dem Auswärtigen Amt.