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Finanzielle Hilfen

Das Sozialgesetzbuch regelt Ansprüche auch ausländischer Bürger im Fall von Erwerbslosigkeit bzw. zur Sicherung der Existenz. Generell tragen Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine hohe Eigenverantwortung, Ihren Lebensunterhalt in Deutschland aus eigener Kraft zu bestreiten.

In Jena haben Sie die Möglichkeit, sich bspw. bei MobB e. V. zu Sozialleistungen beraten zu lassen. Arbeitende Studierende erfahren beratende Hilfe beim Studierendenwerk.