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Leistungsanspruch

Deutschland ist ein Sozialstaat, in dem alle Bürger vor wirtschaftlichen Notsituationen geschützt werden sollen. Deshalb gibt es neben den Gesetzlichen Sozialversicherungen ein dichtes Netz an Leistungen, die bei besonderem Bedarf helfen sollen.

Der Anspruch ergibt sich aus der Rechtslage und dem tatsächlichen Bedarf. Neben den staatlichen gibt es natürlich auch nicht-staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, bspw. durch Stiftungen. Nutzen Sie bitte die örtlichen Ämter und Beratungsstellen, um sich über eventuelle Ansprüche zu informieren.

Mitunter unterstützen einzelne Städte Menschen mit geringem Einkommen. In Jena können Sie die Jenabonus-Karte beantragen und erhalten Vergünstigungen u. a. beim Nahverkehr.

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.