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Verpflichtungserklärung bei Besuchs- und Geschäftsaufenthalten

Wenn Sie mit einem Visum nach Deutschland einreisen, kann eine Verpflichtungserklärung nötig werden, wenn

  • Sie einreisen, um für eine längere Zeit in Deutschland zu bleiben.
  • Sie die Kosten Ihres Aufenthalts möglicherweise nicht allein tragen können.

Die Verpflichtungserklärung muss durch Ihren Angehörigen oder eine andere Person in Deutschland abgegeben werden. Der Erklärende stimmt zu, alle Kosten zu tragen, die durch Ihren Aufenthalt entstehen können.

Die sich verpflichtende Person muss Deutscher bzw. EU-Bürger sein oder über eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel verfügen. Eine Duldung sowie eine Fiktionsbescheinigung reichen nicht aus. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss über Ihren Besuch hinaus bestehen.

Handelt es sich bei Ihrem Besuch in Deutschland um eine geschäftliche Reise, kann die Verpflichtungserklärung auch von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen abgegeben werden.

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