Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen an deutschen Hochschulen sind je nach Herkunft und Ausbildung der Studieninteressierten unterschiedlich geregelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie jeweils an der Hochschule Ihres Interesses.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist das Abitur oder ein gleichgestellter Schulabschluss. Nur in Ausnahmefällen ist das Studium auch für besonders qualifizierte Berufstätige möglich.
Sollten Sie Ihre Zeugnisse im Ausland erworben haben, können Sie in der Datenbank anabin überprüfen, inwieweit diese als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.
In Jena können Sie sich vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft kostenlos und individuell zur Anerkennung Ihrer Abschlüsse beraten lassen.
Krankenversicherung
Für die Dauer Ihres Studienaufenthalts ist eine gültige Krankenversicherung verpflichtend.
Wenn Sie bisher über Ihre Eltern familienversichert waren, können Sie das für gewöhnlich vorerst bleiben. Ihre Krankenkasse bietet Ihnen vergünstigte Beiträge für Studierende. Lassen Sie sich dazu vor Ort beraten.
Sollten Sie bisher bei einer ausländischen Krankenkasse versichert sein, müssen Sie dann zwingend zu einer deutschen Krankenkasse wechseln, wenn
- Ihre bisherige Versicherung in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR geschlossen wurde.
- Ihre bisherige Versicherung in einem EU-Land geschlossen wurde und Sie Ihr gesamtes Studium in Deutschland absolvieren wollen. Bei einem kürzeren Aufenthalt sollten Sie beachten, dass mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC lediglich Notfallbehandlungen abgedeckt sind.
Numerus Clausus
Einzelne Studiengänge sind so begehrt, dass zur Aufnahmebeschränkung ein Numerus Clausus eingeführt wurde.
Nur wer seinen Schulabschluss mit einer bestimmten Note erlangt, bekommt einen Studienplatz. Wenn Sie deshalb vorerst nicht zugelassen werden, erhalten Sie Ihre Studienerlaubnis nach einer gewissen Zeit mittels Warteliste.