Einreise und Aufenthalt zwecks Studium
Sie sind herzlich willkommen zu einem Studium in Deutschland. Unter Angabe Ihres Herkunftslandes im Konfigurator erfahren Sie mehr über Ihre persönlichen Bedingungen für Einreise und Aufenthalt.
Einreise und Aufenthalt für Unionsbürger
Stammen Sie aus einem Land der EU bzw. des EWR, können Sie zur Aufnahme eines Studiums gemäß dem Freizügigkeitsrecht einreisen. Sie benötigen weder Visum noch einen Aufenthaltstitel.
Im Rahmen der Meldepflicht müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und sich während des Studiums selbst finanzieren können.
Schweizer und ihre Familienangehörigen erhalten das Aufenthaltsrecht-CH und dürfen ebenfalls in Deutschland studieren.
Einreise und Aufenthalt für Bürger aus Drittstaaten
Liegt Ihr Herkunftsland außerhalb der EU bzw. des EWR, benötigen Sie für Ihre Einreise in den meisten Fällen ein zweckentsprechendes Visum. Sie beantragen es bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland.
Wenn Sie aus einem visumpflichtigen Land einreisen, müssen Sie für Ihren Antrag bereits nachweisen, dass Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen für das Studium erfüllen.
Nach Ihrer Einreise beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken.
Auch wenn Sie aufgrund der Bestimmungen für Ihr Herkunftsland ohne Visum einreisen können, müssen Sie zur Aufnahme eines Studiums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sämtliche Nachweise zu Studium, Finanzierung und Versicherung legen Sie dabei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde vor.