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Praktikum für Geflüchtete

Auch als Geflüchteter können Sie mittels Praktikum einen zeitigen Einstieg in den Arbeitsmarkt anstreben. Asylbewerber müssen eine Wartefrist von mindestens 3 Monaten einhalten und benötigen die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Schulische Praktika werden für gewöhnlich sofort erlaubt, andere erst nach 6-monatigem Aufenthalt. Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben Sie sofortigen Zugang zu Praktika. Mit einer Duldung benötigen Sie zur Aufnahme eines Praktikums die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist meist nicht nötig. Alternativ können Sie sich für eine zustimmungsfreie Hospitation in einem Unternehmen bewerben. Detaillierte Angaben bekommen Sie bei den jeweiligen Behörden.

Praktikum

Das Praktikum bietet Ihnen die Gelegenheit, für einen begrenzten Zeitraum in einem Unternehmen zu arbeiten und so praktische Erfahrungen in einem möglichen Beruf zu sammeln. Mitunter dient es auch der beruflichen Weiterbildung oder ist praktischer Bestand

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant

4 Schritte zum Praktikum

  • freiwilliges oder verpfllichtendes Praktikum
  • zur beruflichen Orientierung
  • zur Überbrückung
  • um praktischer Erfahrungen zu sammeln
  • um Einblick in ein bestimmtes Unternehmen zu erlangen (Ist dieser Betrieb ein geeigneter Ausbilder für mich?)
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  • Dauer
  • Gehalt
  • Sozialversicherungen
  • ggf. Einreise und Aufenthalt
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  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • Aufgaben im Praktikum vorab klären und mit eigenen Erwartungen abgleichen
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  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
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