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Aufenthalt zwecks Arbeit

Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Sie haben freien Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Ihr Aufenthalt ist nicht an Aufenthaltstitel gebunden. Lediglich die Regelungen zur allgemeinen Meldepflicht sollten Sie beachten.

Stammen Sie jedoch aus der Schweiz und wollen länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen. Diese ist rein deklaratorischer Natur.

6 Schritte zur Beschäftigung

  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • fachliche Qualifikation (Abschlüsse, Weiterbildungen, Praktika, Fremdsprachen...)
  • persönliche Qualifikation (Erfahrungen, soziale Kompetenzen...)
  • ...
  • Fachgebiet
  • Unternehmen (Art, Position, Aufstiegschancen)
  • Gehaltsvorstellung
  • Perspektive am Arbeitsmarkt
  • eigene Mobilität
  • ...
  • Agentur für Arbeit
  • Jobmesse
  • zuständige Kammern
  • ...
  • Welche Weiterbildungsangebote gibt es?
  • Welche Chancen bieten sich, wenn ich mich höher qualifiziere?
  • Lohnt sich die Qualifizierung in einem zweiten Fachgebiet?
  • ...
  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
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