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Aufnahmeverfahren für Aussiedler

Deutschland nimmt neben Asylsuchenden in jedem Jahr eine festgelegte Anzahl von Menschen direkt aus dem Ausland auf. Viele von ihnen sind Kontingentflüchtlinge, andere auch jüdische Zuwanderer und Spätaussiedler.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bundesaufnahmeprogramme wie Resettlement, eigene Aufnahmeprogramme der Bundesländer oder ergänzende private Programme von Nichtregierungsorganisationen oder Gemeinden.

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. von mindestens einem deutschen Eltern- oder Großelternteil abstammen und in einem der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder einem anderen früheren Ostblockstaat leben, können Sie durch ein spezielles Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen.

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren wird durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Als Spätaussiedler können Sie nur dann anerkannt werden, wenn Sie bereits in Ihrem Herkunftsland einen Antrag auf Aufnahme stellen.

Bei einer deutschen Auslandsvertretung weisen Sie u. a. Ihre Abstammung und deutsche Sprachkenntnisse nach.

Mit dem Aufnahmebescheid und einem entsprechenden Visum können Sie als Spätaussiedler nach Deutschland einreisen. Die Kosten der Einreise müssen Sie selbst tragen.

Nach Ihrer Einreise finden Sie eine erste Unterkunft in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland. Von hier aus verteilt das Bundesverwaltungsamt alle Spätaussiedler nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer. Familiäre Bindungen sowie bereits vorhandene Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.

Familienangehörige

Familienangehörige, also Ehepartner, Kinder und Enkelkinder, können gleichzeitig mit Ihnen nach Deutschland kommen, auch wenn sie selbst keine anerkannten Aussiedler sind. Ein nachträglicher Einbezug in den Aufnahmebescheid ist ebenfalls möglich.

Voraussetzung ist immer das Bestehen der Ehe seit mindestens 3 Jahren. Volljährige Familienangehörige können dann einbezogen werden, wenn sie mindestens Deutsch-Kenntnisse des Niveaus A 1 nachweisen. Minderjährige müssen keinen Sprachnachweis erbringen.

Antragsberechtigt sind allein Personen mit Spätaussiedlereigenschaft. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.

Links

Wenn Sie jüdischer Nationalität sind bzw. von mindestens einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil abstammen, in Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben und sich zu keiner anderen als der jüdischen Religion bekennen, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines speziellen Aufnahmeverfahrens nach Deutschland zu kommen. Sie können einen Antrag auf Basis des Aufenthaltsgesetzes stellen. Ausgenommen sind Antragsteller aus baltischen EU-Mitgliedsstaaten.

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF durchgeführt. Den Antrag stellen Sie bereits in Ihrem Herkunftsland bei einer deutschen Auslandsvertretung. Dort weisen Sie in einem Interview mindestens Deutsch-Kenntnisse des Niveaus A 1 nach.

Das BAMF lässt ein Gutachten zur Aufnahmemöglichkeit in eine jüdische Gemeinde in Deutschland anfertigen. Außerdem erstellt es anhand Ihrer Unterlagen eine Integrationsprognose. Das familiäre Umfeld, Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Berufserfahrung sowie Ihr Alter fließen als Faktoren ein.

Ist die Prognose positiv, ergeht ein entsprechender Bescheid an die zuständige Auslandsvertretung. Der Bescheid gibt auch Auskunft über das Bundesland, das Sie gemäß Königsteiner Schlüssel aufnehmen wird.

Das Visum für Ihre Ausreise können Sie nun innerhalb eines Jahres beantragen. Eine Verlängerung dieser Frist oder ein späterer Neuantrag ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ausnahmeregelung

Das Aufnahmeverfahren ist im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands entstanden. Deshalb gelten besondere Regelungen für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Diese müssen keinen Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen erbringen und auch eine Integrationsprognose wird nicht erstellt.

Familienangehörige

Familienangehörige, also Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder, können gleichzeitig mit einem jüdischen Zuwanderer nach Deutschland kommen, auch wenn sie selbst keine jüdischen Zuwanderer sind.

Familienangehörige, die die Voraussetzungen zur Aufnahme als jüdische Zuwanderer nicht selbst erfüllen, müssen vom Antragsteller einbezogen werden. Voraussetzung ist immer das Bestehen der Ehe seit mindestens 3 Jahren.

Familienangehörige, die älter als 14 Jahre sind, können nur dann einbezogen werden, wenn Sie mindestens Deutsch-Kenntnisse des Niveaus A 1 nachweisen. Jüngere Kinder müssen keinen Sprachnachweis erbringen. Die Einreise muss im Familienverband erfolgen.

Selbst-aufnahmeberechtigte Familienangehörige, auch Minderjährige, müssen einen eigenen Aufnahmeantrag stellen.

Links

Unabhängig von einem Asylverfahren entscheidet die Bundesregierung in besonderen Fällen, Kontingente von Geflüchteten aufzunehmen. Eine festgelegte Anzahl von Menschen aus Krisenregionen darf aus vorrangig humanitären Gründen nach Deutschland übersiedeln.

In den letzten Jahren gab es zum Beispiel Kontingente für jüdische Migranten nach dem Zerfall der Sowjetunion und aktuell für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.



Aufnahmeverfahren

In der Regel stellen Sie Ihren Aufnahmeantrag in der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland.

Nach Ihrer Einreise finden Sie eine erste Unterkunft in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland. Von hier aus verteilt das Bundesverwaltungsamt alle Kontingentflüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer.

Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten eine unbefristete Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit.