Änderungen im Aufenthaltszweck
Für Unionsbürger bleibt auch bei persönlichen Veränderungen das Recht auf Freizügigkeit grundsätzlich bestehen.
Ob sich Ihr Aufenthaltsrecht auch aus anderen Umständen ergibt, hat allenfalls Auswirkungen auf einen eventuellen Bezug sozialer Leistungen.