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Einreise zwecks Arbeit

Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Für Ihre Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Visum. Um eine Arbeit aufzunehmen, beantragen Sie ein Visum für Erwerbstätigkeit nach § 18 bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland.

Das Visum wird nur erteilt, wenn Sie ein konkretes Arbeitsangebot bzw. einen Arbeitsvertrag besitzen. In Deutschland dann hängt die Vergabe eines Aufenthaltstitels in den meisten Fällen davon ab, ob die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmt.

Hochqualifizierte reisen mit einem Visum zwecks (ggf. wissenschaftlicher) Erwerbstätigkeit ein. Bei der Antragstellung weisen Sie nach, dass Sie bereits einen konkreten Arbeitsplatz, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben.

Möchten Sie ausschließlich erwerbstätig sein, können Sie die Blaue Karte EU auch im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Arbeitsvertrag haben.

Möchten Sie ausschließlich zu Forschungszwecken einreisen und nicht erwerbstätig sein, ist ebenfalls ein Visum nötig.

Beantragen Sie ein Visum zwecks Forschung und Lehre in einem ausdrücklich bezeichneten Forschungsvorhaben, weisen Sie neben dem gesicherten Lebensunterhalt und dem ausreichenden Krankenversicherungsschutz die Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung nach. Die Forschungseinrichtung muss sich bereit erklären, bis zu 6 Monate nach Ihrer Beschäftigung potenzielle, durch Sie anfallende Kosten zu tragen. Eine Übersicht dieser Einrichtungen führt das Bundesamt für Migration und Integration.

Dieses Visum zwecks Forschung und Lehre wird nicht an Promotionsstudierende vergeben.

Fachkräfte mit nicht-akademischer, beruflicher Qualifikation können ebenfalls mit einem Visum einreisen und einen Aufenthaltstitel zwecks Erwerbstätigkeit erhalten, wenn bereits ein Arbeitsplatzangebot aus Deutschland vorliegt.

Sowohl Hochqualifizierte als auch Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung können ein Visum zwecks Arbeitsplatzsuche bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 6 Monate erhalten. Voraussetzung ist die Anerkennung der Qualifikation, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie Deutsch-Kenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit angemessen sind, jedoch mindestens Sprachniveau B1.

Während des Aufenthalts sind Probebeschäftigungen begrenzt erlaubt. Ein Aufenthaltstitel zwecks Beschäftigung kann direkt in Deutschland erteilt werden, wenn die Suche erfolgreich war.

Lebenshaltungskosten

Unter Lebenshaltungskosten werden alle nötigen Geldausgaben zusammengefasst, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat tätigen muss. Dazu zählen Aufwendungen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel, Mobilität und Freizeit. Weitere Bereiche sind z. B. Beklei

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei

6 Schritte zur Beschäftigung

  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • fachliche Qualifikation (Abschlüsse, Weiterbildungen, Praktika, Fremdsprachen...)
  • persönliche Qualifikation (Erfahrungen, soziale Kompetenzen...)
  • ...
  • Fachgebiet
  • Unternehmen (Art, Position, Aufstiegschancen)
  • Gehaltsvorstellung
  • Perspektive am Arbeitsmarkt
  • eigene Mobilität
  • ...
  • Agentur für Arbeit
  • Jobmesse
  • zuständige Kammern
  • ...
  • Welche Weiterbildungsangebote gibt es?
  • Welche Chancen bieten sich, wenn ich mich höher qualifiziere?
  • Lohnt sich die Qualifizierung in einem zweiten Fachgebiet?
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  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
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