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Medizinische Versorgung für Geflüchtete

Für Asylbewerber gelten besondere Bestimmungen bei der medizinischen Versorgung. Wenn Sie in Deutschland angekommen sind und einen Asylantrag gestellt haben, haben Sie Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz.

Weil Sie mit vielen Menschen zusammen in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, ist die Ansteckungsgefahr besonders groß. In einer Erstuntersuchung wird sichergestellt, dass Sie nicht an übertragbaren Erkrankungen leiden und medizinisch versorgt sind. Diese umfasst neben einer allgemeinen Untersuchung unter Umständen auch eine Röntgenaufnahme der Atemwege sowie eine Blutentnahme.

Hilfe- und Beratungsstellen

Der Verein refugio thüringen e. V. betreibt das psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Thüringen. Es steht insbesondere Traumatisierten beratend und begleitend zur Seite.