Asyl für Unionsbürger
Prinzipiell darf jeder Mensch um Schutz bitten und einen Antrag auf Asyl stellen. Bei Bürgern eines EU-Landes oder eines gleichberechtigten Landes aus dem EWR wird jedoch kein Asylverfahren durchgeführt.
Aufgrund des Freizügigkeitsrechts können Sie jederzeit nach Deutschland kommen, einen Wohnsitz gründen sowie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.