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Asyl für Unionsbürger

Prinzipiell darf jeder Mensch um Schutz bitten und einen Antrag auf Asyl stellen. Bei Bürgern eines EU-Landes oder eines gleichberechtigten Landes aus dem EWR wird jedoch kein Asylverfahren durchgeführt.

Aufgrund des Freizügigkeitsrechts können Sie jederzeit nach Deutschland kommen, einen Wohnsitz gründen sowie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.