Saisonale Beschäftigung
In einigen Branchen sind saisonale Arbeiter unverzichtbar, bspw. bei der Ernte in der Landwirtschaft oder während der Urlaubssaison in der Gastronomie.
Um für saisonale Arbeit einreisen zu können, müssen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag sowie eine angemessene Unterkunft vorweisen. Dies ist Voraussetzung für Ihr Visum und Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Sie dürfen sich dann zwischen 5 und 9 Monaten innerhalb eines Jahres in Deutschland aufhalten und in diesem Zeitraum Ihren Arbeitsvertrag auch verlängern oder zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.
Abhängig von Ihrem Wohn- und Versicherungsstatus gibt es verschiedene Vorgaben zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Als Saisonarbeiter müssen Sie rechtlich mit Saisonkräften aus der EU gleichgestellt werden.
Dies betrifft das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage sowie die Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Offene Arbeitsstellen finden Sie über alle Jobbörsen.