Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie aus einem Herkunftsland außerhalb der EU bzw. des EWR kommen und sich Ihr befristetes Aufenthaltsrecht auf Ihre Erwerbstätigkeit stützt, ist dieses bedroht, falls Sie Ihre Arbeit verlieren.

Die Ausländerbehörde kann Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung zustimmen, wenn Sie den Verlust der Beschäftigung sofort mitteilen. Sie haben dann 3 Monate Zeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Stammen Sie aus einem Mitgliedsstaat der EU bzw. des EWR, sind Sie zu keinem Zeitpunkt ausreisepflichtig.

Abhängig von der bisherigen Dauer Ihrer Beschäftigung und Ihren persönlichen Umständen könnten Sie Ansprüche auf unterstützende Leistungen haben. Dieser Anspruch wird auch davon berührt, ob das Arbeitsverhältnis von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber beendet wurde.

Während des Leistungsbezuges sind Sie fortwährend verpflichtet, sich um eine neue Beschäftigung zu bemühen.

Sie weisen Ihre Bewerbungsbemühungen nach und können dazu verpflichtet werden, sich auf konkrete Stellen zu bewerben und an Bewerbungstrainings oder bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.

Auch wenn die Arbeitszeiten ungünstig sind oder Sie aufgrund Ihrer Ausbildung lieber eine andere Arbeit hätten, dürfen Sie die angebotenen Jobs nicht ohne Weiteres ausschlagen. Wenn Sie ohne triftigen Grund eine Arbeit ablehnen, können Ihnen die Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.

Zwecks Integration in den Arbeitsmarkt können Sie zur Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.

Dabei handelt es sich um gemeinnützige Arbeit, für die Sie zusätzlich zu Ihren Sozialleistungen einen geringen Stundenlohn von etwa 1 bis 2 Euro erhalten. Dies ist aber keine reguläre Arbeit und Sie sind darüber nicht sozialversichert.

Ihre Sozialleistungen können gekürzt werden, wenn Sie an einer Arbeitsgelegenheit nicht teilnehmen wollen. Wenn es wichtige Gründe für eine Ablehnung gibt, sollten Sie diese mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern besprechen.

Die Behörde, von der Sie soziale Leistungen erhalten, kann Sie zu einer Qualifizierung verpflichten, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dabei kann es sich um ein Bewerbungstrainig, einen Sprachkurs oder auch eine berufliche Weiterbildung handeln.

6 Schritte zur Beschäftigung

  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • fachliche Qualifikation (Abschlüsse, Weiterbildungen, Praktika, Fremdsprachen...)
  • persönliche Qualifikation (Erfahrungen, soziale Kompetenzen...)
  • ...
  • Fachgebiet
  • Unternehmen (Art, Position, Aufstiegschancen)
  • Gehaltsvorstellung
  • Perspektive am Arbeitsmarkt
  • eigene Mobilität
  • ...
  • Agentur für Arbeit
  • Jobmesse
  • zuständige Kammern
  • ...
  • Welche Weiterbildungsangebote gibt es?
  • Welche Chancen bieten sich, wenn ich mich höher qualifiziere?
  • Lohnt sich die Qualifizierung in einem zweiten Fachgebiet?
  • ...
  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
  • ...