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In Deutschland geborene Kinder

In Deutschland geborene Kinder erhalten grundsätzlich nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Besitzen die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten, werden dem Kind beide zuerkannt.

Seit dem 01.01.2000 kann bei der Bestimmung der Staatsangehörigkeit auch das Geburtsortprinzip angewendet werden, wenn zumindest ein Elternteil

  • seit mindestens 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland wohnt und eine Aufenthaltsberechtigung aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz hat oder
  • über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Mindestens ein Elternteil besitzt also eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder Arbeitnehmer türkischer Herkunft bzw. Familienangehöriger oder Lebenspartner eines solchen.

Unter diesen Umständen erhalten in Deutschland geborene Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nach dem Abstammungsprinzip und automatisch auch die deutsche nach dem Geburtsortprinzip.

Wenn die Kinder in Deutschland aufwachsen oder es sich bei der ausländischen Staatsangehörigkeit um eine von den Mitgliedsstaaten der EU oder der Schweiz handelt, ist diese Mehrstaatigkeit erlaubt.

In allen anderen Fällen greift das Optionsmodell, wonach die Betroffenen sich bis zu Ihrem 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

Die Kinder verlieren automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie sich für die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden oder gar keine Erklärung abgeben. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, müssen sie die ausländische Staatsbürgerschaft nachweislich aufgeben oder verlieren.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann möglich, wenn ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gestellt wird, weil die ausländische Staatsbürgerschaft nachweislich nicht abgegeben werden kann.

Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bekommen Kinder neben der ausländischen Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils auch die deutsche. Diese doppelte Staatsangehörigkeit darf beibehalten werden.

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.