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Sperrkonto

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und Ihr Aufenthalt an ein Visum gebunden ist, benötigen Sie ein Sperrkonto. Dieses richten Sie bereits von Ihrem Heimatland aus ein und belegen damit, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des ersten Studienjahres selbständig finanzieren.

Wenn ein festgelegter Pflichtbetrag für das ganze Jahr angespart wurde, können Sie pro Aufenthaltsmonat über eine bestimmte Summe verfügen. Der Restbetrag bleibt für die Folgemonate gesperrt. Über Geld, das Sie zusätzlich zum Mindestbetrag einzahlen, können Sie frei verfügen.

Sperrkonten werden von verschiedenen spezialisierten Anbietern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten, so dass sich ein Vergleich lohnt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Banken und Sparkassen vermehrt keine Sperrkonten mehr anbieten. Das Auswärtige Amt hat angekündigt, eine Liste der verbliebenen Anbieter zusammenzustellen.

Möglicherweise kommt für Sie auch ein Stipendium, ein Einkommensnachweis der Eltern oder eine Bürgschaft als Alternative zum Sperrkonto in Betracht.