Widerruf
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufen werden kann.
Dies geschieht, wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr vorliegen, bspw. weil die Gefahrensituation im Herkunftsland nicht mehr besteht.
Spätestens 3 Jahre nach Ihrer Anerkennung wird geprüft, ob es Gründe für ein Widerrufsverfahren gibt. Auch ein Antrag auf Familiennachzug kann eine Prüfung auslösen. Treten Gründe für einen Widerruf nach dieser Prüfung auf, trifft das BAMF eine Ermessensentscheidung.
Sollten Sie nach Ihrer Anerkennung strafrechtlich verurteilt werden, kann dies ebenfalls Anlass sein, Ihre Anerkennung zu widerrufen. Eine Ermessensentscheidung ist in diesem Fall nicht möglich.
Nach dem Widerruf der Anerkennung kann der Verlust der Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Die Ausländerbehörde wird die Erlaubnis widerrufen oder nicht verlängern.
Unter Umständen kann die Ausländerbehörde bestimmen, dass Sie dennoch aus anderen individuellen Gründen ein Aufenthaltsrecht erhalten.