Einreise und Aufenthalt zwecks Tourismus
Sie sind herzlich willkommen in Deutschland.
Unter Angabe Ihres Herkunftslandes im Konfigurator erfahren Sie mehr über Ihre persönlichen Bedingungen für Einreise und Aufenthalt.
Einreise für Unionsbürger
Für Staatsbürger aus den Ländern der EU bzw. des EWR gilt das Recht auf Freizügigkeit. In dessen Sinne können Sie sich in jedem EU-Land Ihrer Wahl aufhalten. Für Einreise und Aufenthalt benötigen Sie weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel.
Eine Ausnahme gilt für Bürger der Schweiz, die länger als 90 Tage bleiben wollen. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen und erhalten einen elektronischen Aufenthaltstitel.
Einreise für Bürger aus Drittstaaten
Liegt Ihr Herkunftsland außerhalb der EU bzw. des EWR, benötigen Sie für Ihre Einreise in den meisten Fällen ein zweckentsprechendes Visum und bzw. oder eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Sollten Sie ohne Visum einreisen können, ist Ihr Aufenthalt auf 90 von 180 Tagen beschränkt und meist an einen Aufenthaltstitel gebunden. Für längere Aufenthalte müssen Sie zwingend mit einem entsprechenden Visum einreisen.