Visum
Das Visum ist die Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland und meist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. In diesem wird dann vermerkt, zu welchem Zweck Sie einreisen. Ob Sie ein Visum benötigen, ist abhängig von Ihrem Herkunftsland und von Zweck und Dauer Ihres Aufenthalts. Diese bestimmen auch, ob Sie ein nationales Visum oder ein Schengen-Visum benötigen.
Sie beantragen Ihr Visum bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland. Reisen Sie entgegen den Bestimmungen für Ihr Herkunftsland ohne Visum ein, ist Ihr Aufenthalt unerlaubt und Sie sind zur Ausreise verpflichtet.
Nationales Visum
Das nationale Visum ist Ihre Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland und einen langfristigen Aufenthalt über 90 von 180 Tagen hinaus. Bei der Antragstellung geben Sie den Zweck Ihrer Einreise an und müssen ggf. Nachweise über einen Arbeitsvertrag, eine Krankenversicherung oder ausreichend finanzielle Mittel erbringen.
Nationale Visa werden u.a. zu folgenden Zwecken erteilt:
- Ausbildung und Studium
- Beschäftigung
- Blaue Karte für Hochqualifizierte
- Forschung
- familiäre Gründe
- Tourismus
Das nationale Visum berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu, sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Gebiet der anderen Schengenstaaten frei zu bewegen.
Beachten Sie Warte- und Bearbeitungszeiten und beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig.
Schengen-Visum
Für kurze Aufenthalte können Sie mitunter ein Schengen-Visum bekommen, das als Einreiseerlaubnis für alle Schengen-Staaten gilt und dementsprechend auch bei allen dazugehörigen Botschaften und Konsulaten beantragt werden kann.
Das Schengen-Visum wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für Besuche, Geschäftsreisen und ähnliche Zwecke erteilt. Ein Aufenthalt ist damit an 90 von 180 Tagen legal.
Das Schengen-Visum darf nicht genutzt werden, um ein Studium zu beginnen oder eine Arbeit auszuüben.
Es ist nicht möglich, das Visum nachträglich zu verlängern oder in einen Aufenthaltstitel zu überführen. Ein verlängerter Aufenthalt kann nur in besonderen Fällen wie bspw. höhere Gewalt oder aus humanitären Gründen erlaubt werden.